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Cyber Resilience Act (CRA)

Der Cyber Resilience Act (CRA, EU 2024/2847) führt EU-weite Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen ein — von vernetzten Geräten bis hin zu Software. Erstmals stehen damit Hersteller über den gesamten Produktlebenszyklus in der Pflicht.

Zu den Kernpflichten für Hersteller zählen:

  • Security by Design und sichere Voreinstellungen,
  • ein dokumentierter Prozess zur Schwachstellenbehandlung über die gesamte Lebensdauer,
  • die Bereitstellung einer Software-Bill-of-Materials (SBOM),
  • das Melden aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Vorfälle,
  • die Bereitstellung von Sicherheitsupdates.

Der CRA macht die SBOM von einer guten Praxis zur Anforderung. Wer Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr bringt — oder solche Produkte von Lieferanten bezieht — muss wissen, welche Komponenten darin stecken und ob diese bekannte Schwachstellen aufweisen.

CRA-AnforderungFunktion in Compliance-Cloud
SBOM verwaltenSBOM-Upload (CycloneDX/SPDX)
Schwachstellen erkennenAutomatischer Abgleich gegen CVE-Datenbank
Funde priorisieren & nachhaltenSchweregrad-Sortierung, Aufgaben, Workflows
Bei neuen Funden alarmierenWarnregeln & Benachrichtigungen
Lieferanten-Reife abfragenFragebögen zur Produktsicherheit
Nachweise dokumentierenBerichte & Protokolle für Audits

Der CRA denkt in Lebenszyklen, nicht in Momentaufnahmen. Genau dafür ist die Kombination aus SBOM-Analyse, Warnregeln und Workflows gebaut: Taucht in einer bereits hochgeladenen SBOM eine neue Schwachstelle auf, werden Sie benachrichtigt — auch lange nach dem ursprünglichen Upload — und können den Fund strukturiert abarbeiten.